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   VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339   

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VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339 (https://dejure.org/2020,12303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339 (https://dejure.org/2020,12303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 9 ZB 18.2339 (https://dejure.org/2020,12303)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Hierfür wäre Voraussetzung, dass das Baugrundstück von zusammenhängender Bebauung umgeben ist und zudem selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, also an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.; BayVGH, U.v. 26.4.2018 - 9 N 14.269 - juris Rn. 25).

    Indem der Kläger westlich, südwestlich und südöstlich vom Baugrundstück gelegene Grundstücke (FlNr. ... ... ... ... ... ... ..., außerdem ... [öffentliche Verkehrsfläche] bzw. ... [nicht auffindbar]) als mit diesem in einem Bebauungszusammenhang stehend benennt, weil diese Grundstücke mit sich südlich anschließenden weiteren bebauten Grundstücken unter Einschluss des klägerischen Grundstücks den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermitteln würden, legt er schon nicht dar, dass das Baugrundstück überhaupt im Sinne einer Baulücke - an zumindest drei Seiten - von maßgeblicher Bebauung umgeben wäre und somit jedenfalls geographisch "innerhalb" eines Bebauungszusammenhangs zu liegen käme (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    ..., auf dem sich ein Teich befindet, darauf hinweist, dass Bestandteil des Bebauungszusammenhangs auch freie Flächen sein können, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5/14 - juris Rn. 13), reicht dies allein nicht aus, die vorstehend beschriebene Einschätzung des Verwaltungsgerichts in Frage zu stellen.

  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Der hiergegen gerichtete Einwand des Klägers, er habe vorgetragen, dass das Grundstück eingekeilt sei von den W... ...werken (westlich) und einem östlich gelegenen bebauten Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus und - nördlich - ein landwirtschaftliches Gebäude befinde, sowie weitere, südliche Bebauung zu berücksichtigen sei, wozu er insgesamt Beweisaufnahme durch Augenschein angeboten habe, lässt nicht erkennen, wieso sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335 - juris Rn. 7).

    Zwar muss das Gericht Beweisanträge, die für die Entscheidung erheblich sein können, berücksichtigen und verstößt die Ablehnung eines Beweisantrages jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet; ein entsprechender Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO des Klägers wurde jedoch nicht gestellt, da es sich bei dem im Schriftsatz vom 19. September 2018 gestellten "Beweisangebot" nur um eine Anregung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    a) Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) - was hier vom Kläger darauf gestützt wird, dass das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Zuordnung des Baugrundstücks zum Innen- oder Außenbereich keinen Beweis durch Augenschein erhoben hat - muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG oder § 108 Abs. 2 VwGO nur in Betracht, soweit das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Darüber hinaus genügt für die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, eine Nutzungsuntersagungsverfügung nach Art. 76 Satz 2 BayBO auszusprechen und im Interesse ihrer Realisierung die Räumung der betreffenden baulichen Anlage anzuordnen (vgl. BayVGH, B,v, 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - juris Rn. 11 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Dezember 2019, Art. 76, Rn. 273 m.w.N.), die Unvereinbarkeit mit von ihr zu prüfenden materiell-rechtlichen Vorschriften (vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO, a.a.O. Rn. 290 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    ..., südöstlich vom geplanten Standort für das Bauvorhaben gelegen, keine maßstabsbildende Kraft beigemessen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 5; B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - juris Rn. 3 m.w.N.) und außerdem auch keine topographischen Besonderheiten gesehen hat, die es sachgerecht erscheinen ließen, das Baugrundstück unabhängig von der Lage des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    ..., südöstlich vom geplanten Standort für das Bauvorhaben gelegen, keine maßstabsbildende Kraft beigemessen (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 5; B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - juris Rn. 3 m.w.N.) und außerdem auch keine topographischen Besonderheiten gesehen hat, die es sachgerecht erscheinen ließen, das Baugrundstück unabhängig von der Lage des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr.
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Letztlich stellt der Kläger mit seinem Zulassungsvorbringen zur fehlerhaften Zuordnung des Bauvorhabens zum Außenbereich durch das Verwaltungsgericht nur seine eigene Bewertung der tatsächlichen Umstände derjenigen des Verwaltungsgerichts gegenüber, ohne jedoch die Sachverhaltswürdigung oder die rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichts damit substantiell zu erschüttern (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 9 ZB 18.1261 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 9 N 14.269

    Bebauungsplan der Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Hierfür wäre Voraussetzung, dass das Baugrundstück von zusammenhängender Bebauung umgeben ist und zudem selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, also an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.; BayVGH, U.v. 26.4.2018 - 9 N 14.269 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20).

    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das angefochtene Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz eines in der Vorschrift genannten Gerichts abweicht und hierauf die Entscheidung beruht (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 19.877

    Erfolglose Klage gegen eine baurechtliche Anordnung zur Entfernung von

    Dementsprechend ist auch nicht schlüssig dargetan, dass die bauordnungsrechtliche Anordnung, vorhandene Bildschirme, die der Nebenbestimmung Nr. 7 zur Baugenehmigung entgegenstehen, zu entfernen, als gegenstandsbezogener, ihrer Realisierung dienender Teil einer Nutzungsuntersagungsverfügung nach Art. 76 Satz 2 BayBO und folglich auch als dauerhaftes Verbot, die Bildschirme wieder anzubringen, angesehen werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - juris Rn. 11; B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 15).

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 9 ZB 19.878

    Beseitigungsanordnung und Bauherrenwechsel

    Dementsprechend ist auch nicht schlüssig dargetan, dass die bauordnungsrechtliche Anordnung, entsprechend der Nebenbestimmung Nr. 8 Sitzgelegenheiten für Besucher und Kunden zu entfernen, als gegenstandsbezogener, ihrer Realisierung dienender Teil einer Nutzungsuntersagungsverfügung nach Art. 76 Satz 2 BayBO und folglich auch als dauerhaftes Verbot, die Sitzgelegenheiten wieder vorzusehen, angesehen werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - juris Rn. 11; B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 15).

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer

    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Ein Lagerplatz kann schon dadurch entstehen, dass jemand eine im Freien gelegene Fläche, über die er verfügt, zum Abstellen, Ablegen oder Ausstellen von Sachen in Gebrauch nimmt (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339 -, Rn. 14, juris; Mann in: Große-Suchsdorf, Niedersächsische Bauordnung, 10. Auflage 2020, NBauO § 2 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586

    Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros

    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 9 ZB 20.498

    Versagung einer Baugenehmigung und Beseitigungsverfügung bezüglich bereits

    ... noch der Siedlungsfläche zuzurechnen sei, lässt sich indes nicht entnehmen, inwiefern die dem Verwaltungsgericht zur Verfügung stehenden Planakten, Bauakten, Lagepläne, Luftbilder und weiteren Fotos Defizite aufweisen, die sich nur durch eine Augenscheinsnahme ausgleichen und weshalb sich die faktischen Auswirkungen nur direkt vor Ort wirklich erschließen ließen (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 19.876

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen baurechtliche Anordnungen für

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 9 ZB 20.2108

    Abgrenzung einer Innen- von einer Außenbereichslage

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 20.2099

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen eine Verfügung zur

  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 9 ZB 19.879

    Baurechtliche Anordnung bei Bauherrenwechsel

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